Die abgeschlossene
Ausbildung zum Begleithund (BH/VT)
ist die offizielle Voraussetzung für alle Arten des organisierten Hundesports. (Inhaltlich vergleichbar mit dem Begriff Hundeführerschein.)
Diese beinhaltet nicht nur die Ausbildung des Hundes, sondern parallel dazu auch eine theoretische Schulung
„des Menschen des Hundes“. M.a.W. eine Ausbildung in Hundehaltung, -erziehung, -pflege, rechtliche Grundlagen uvm.
Die praktische Ausbildung
des Hundes zum Begleithund
beinhaltet:
z.B. … dessen gewünschtes Verhalten
im Familienalltag … im Straßenverkehr … in der Öffentlichkeit … bei Menschenansammlungen … bei den täglichen Spaziergängen … gegenüber anderen Menschen / Hunden … usw.
Ferner lernt der Hund Grundkommandos
„seines Menschen“ auszuführen:
Z.B. … „An der Leine gehen“ … „Freilaufen / Fuß gehen“ … „Zurückkommen“ ... „Sitz“ … „Platz“ … „Liegen bleiben“ … usw.
Dieses bei der Begleithundausbildung erworbene Können und Wissen wird in einer sog. Begleithundprüfung (BH) mit Verhaltenstest (VT)
geprüft.
Neben einem Praxis-Prüfungsteil muss der „Mensch des Hundes“ auch sein theoretisches Wissen über Hunde, Hundeverhalten, gesetzliche Grundlagen usw. in einem sog. Sachkundenachweis (SKN)
schriftlich unter Beweis stellen.
Sowohl Praxis- und Theorie-Prüfung als auch der Verhaltenstest darf nur von offiziellen Leistungsrichtern
abgenommen werden.
Alternative Möglichkeiten nach der Ausbildung zum Begleithund (BH/VT)
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Begleithund (BH/VT) berechtigt das 2-er Team Mensch/Hund jede weitere Hundesportart aktiv zu betreiben (z.B. Agility, IGP / VPG / IPO- Gebrauchshundesport etc.)
Doch nicht jeder „Mensch des Hundes“ möchte oder kann mit seinem Gefährten diese Hundesportarten betreiben.
Dann bieten sich die Begleithundprüfungen 1-3 an. (BgH 1-3)
an.
Dabei werden alle Übungen aus der Ausbildung zum Begleithund (BH/VT) kontinuierlich gefestigt, nach steigenden Schwierigkeitsstufen gestaffelt und mit weiteren Übungselementen für den Hund angereichert (z.B. Apportieren, Laufen über eine Schräge etc. …)
Gedacht ist BgH 1-3
z.B. für Hunde die „lediglich“ mit einem alltagstauglichen Unterordnungs-, Gehorsamstraining ausgelastet oder körperlich und geistig fit gehalten werden sollen.
Zudem ist BgH 1-3 z.B. auch für Hunde mit Handicaps oder für ältere oder auch für kleinere Hunde geeignet.
Diese haben eventuell physische Schwierigkeiten z.B. ein großes Apportierholz zu tragen, Hürden/ Wände von 1 m bis 1,8 m zu überwinden - wie z.B. im IGP /VPG/ IPO- Gebrauchshundesport - oder sind nicht (mehr) für die dynamische Schnelligkeit zu begeistern die z.B. der Agility-Sport erfordert.
Natürlich ist es trotzdem erlaubt alle Aktivitäten aus BgH 1-3 z.B. mit der Fährtenarbeit (vgl. IGP- Gebrauchshunde) oder mit anderen Hundesportarten (Agility-Sport usw). zu ergänzen oder auch zu
kombinieren.